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Hinweis: Wir verleihen die Geräte grundsätzlich als eine Dienstleistung. Damit wollen wir Vorführungen oder Tests ermöglichen, die nichtgewerblichen Entlehnern - z.B. Schulen - sonst nicht möglich wären. Die unten angeführten Kostenersätze sind Billigtarife, die unseren Aufwand nicht ausgleichen können. - Ein Verleih ist nur an Schulen, Vereine und Institutionen in Oberösterreich möglich.
- Die Dauer der Entlehnung wird grundsätzlich mit 24 Stunden festgelegt. Bei einer einmaligen Veranstaltung am Wochenende wird nur ein Tag verrechnet.
- Der Verleih an gewerbliche Entlehner ist verboten.
- Die Geräte sind sorgfältig zu behandeln und allfällige Schäden sind uns mitzuteilen.
- Es kann - wie in allen Technikbereichen - keine Garantie für die Funktionsfähigkeit gegeben werden.
- Es wird im Falle eines technischen Gebrechens oder weil das reservierte Gerät in Ausnahmefällen nicht zur Verfügung steht (verspätete Rückgabe, Geräteausfall nach Rückgabe) keine wie immer geartete Haftung übernommen.
- Kostensätze (PDF)

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